Sie sind hier: Infos AGB

1. Vertragsabschluss:
Die Anmeldung zum jeweiligen Angebot von ALOAYACHTINGJADRAN kann erfolgen:
• telefonisch (+43 699 118 66 940)
• schriftlich
• oder per E-Mail
Nach der Anmeldung wird eine entsprechende Rechnung (entweder als pdf-Anhang per Mail oder postalisch) als Zeichen der Vertragsannahme verschickt. Insbesondere Segeltörns weisen bei Einzel- oder Gruppenbuchungen auf der Rechnung eine Anzahlung und eine Restzahlung auf. Mit Einlangen des auf der Rechnung ausgewiesenen Betrages (bei Segeltörns die Anzahlung) am angegebenen Konto von ALOAYACHTINGJADRAN wird der Vertrag für beide Teile verbindlich.
Auf ausgewiesenen Prüfungstörns haben Prüfungskandidaten bei der Anmeldung Vorrang; erst ca. 1 Monat vor Törnantritt kann einer bis dahin vorbehaltlichen Anmeldung von Nichtprüflingen im Interesse der Prüflinge stattgegeben werden.

2.1 Bezahlung von Segeltörns:
Die Teilnahme an den Segeltörns von ALOAYACHTINGJADRAN ist nur nach vor-angehender vollständiger Bezahlung möglich. Die jeweils gültigen Zahlungsziele sind auf der ausgesandten Rechnung dargestellt. Bei Buchung eines Segeltörns sind die Anzahlung sofort nach Rechnungserhalt und die Restzahlung je nach Vorgaben der beauftragten Charteragentur (meist ca. 6 -8 Wochen vor Törnantritt) fällig. Allfällige Bankspesen gehen zu Lasten des Zahlenden.

2.2 Preisbestimmung bei Segeltörns: Der Preis für Einzelbucher eines Segeltörns bestimmt sich vorwiegend aus dem Preis der gecharterten Yacht (abhängig von Größe und Saison) und den Kosten des Skippers. Die Gesamtsumme wird durch die Teilnehmerzahl geteilt, wobei kalkulatorisch von mindestens vier Teilnehmern ausgegangen wird (Gesamtkosten des Törns geteilt durch vier). Melden sich für einen Törn letztlich weniger Personen an, so kann der Törn in Abstimmung mit den angemeldeten Teilnehmern nur um einen aliquot höheren Preis durchgeführt werden.

Die maximale Teilnehmerzahl ergibt sich aus der Art des Segeltörns:
• bei Trainingstörns: Maximal 6 Teilnehmer plus Skipper
• bei Prüfungstörns: Maximal 4 Teilnehmer plus Skipper und Prüfer
Der Preis für Gruppenbuchungen bestimmt sich vorwiegend aus dem Preis der gecharterten Yacht (abhängig von Größe und Saison) und den Kosten des Skippers. Allfällige im Programm angeführte Flug- oder Anreisepreise sind unverbindlich und beziehen sich auf den dabei jeweils angeführten Zeitpunkt der Anfrage. Reisebuchungen können nach Absprache mit dem/den Teilnehmer(n) von ALOAYACHTING-ADRIA im Namen aber auf Rechnung der einzelnen Teilnehmer durchgeführt werden.

3.1 Bezahlung von Theoriekursen:
Die Bezahlung von Theoriekursen ALOAYACHTINGJADRAN ist bei Anmeldung zu leisten. Die jeweils möglichen Zahlungsziele sind auf der ausgesandten Rechnung dargestellt.

Die maximale Teilnehmerzahl bei Theoriekursen liegt bei 20 Personen. Ist die Anzahl höher, so wird ein zusätzlicher Lehrer eingesetzt

3.2 Bezahlung von Kursunterlagen: Die Bezahlung von Kursunterlagen (wenn nötig) ist bei Kursbeginn zu leisten.

4. Leistungsänderungen:
Wenn bei Segeltörns oder anderen Veranstaltungen von ALOAYACHTINGJADRAN aufgrund von besonderen Umständen, insbesondere Wetteränderungen und von anderen, außerhalb des Einflussbereiches von ALOAYACHTINGJADRAN liegenden Umständen das von ALOAYACHTINGJADRAN vorgegebene und geplante Ausbildungsziel teilweise oder zur Gänze nicht erreicht werden kann, behält sich ALOAYACHTINGJADRAN das Recht vor, einzelne Teilbereiche oder das geplante Ausbildungsziel abhängig von den genannten Umständen zu ändern. Dies betrifft gleichermaßen Änderungen vor oder während einer Veranstaltung. In diesem Zusammenhang erhobene Ersatzansprüche sind jedenfalls ausgeschlossen.

5. Rücktritt:
Der Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Tritt ein Teilnehmer vom Vertrag zurück, so haftet er für die Bezahlung des auf ihn entfallenden Betrages der Veranstaltung. Das gleiche gilt für einen Teilnehmer der einer Veranstaltung fernbleibt. Die Möglichkeit der Nennung einer geeigneten Ersatzperson bleibt dem vom Vertrag zurücktretenden Teilnehmer unbenommen.
Die Beurteilung der Eignung der Ersatzperson obliegt ALOAYACHTINGJADRAN und erfolgt im Sinne der anderen Teilnehmer und des Zieles der Veranstaltung. Durch einen Rücktritt vom Vertrag entstehende Mehrkosten trägt der Teilnehmer. Allfällige Stornokosten bei Segeltörns richten sich nach den Bestimmungen der beauftragten Charteragentur.

6. Versicherungen:
Für Segeltörns wird der Abschluss einer Reisestornoversicherung und einer Unfallversicherung dringend empfohlen. Versicherungen können nach Absprache mit dem/den Teilnehmer(n) von ALOAYACHTINGJADRAN im Namen aber auf Rechnung der einzelnen Teilnehmer organisiert werden. Der Abschluss einer Charterkautionsversicherung bei Segeltörns ist obligat, die anteilige Prämie wird dem Gesamtpreis zugerechnet. Wenn alle Teilnehmer den Abschluss einer Charterkautionsversicherung einstimmig ablehnen, so haften sie zur Gänze und solidarisch für die bei Törnantritt zu hinterlegende Kaution.

7. Haftung
Die Teilnahme an Veranstaltungen von ALOAYACHTINGJADRAN erfolgt auf eigene Gefahr. Die vertragliche Haftung von ALOAYACHTINGJADRAN ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Skippers oder des Verantwortlichen beschränkt. Eine Haftung von ALOAYACHTINGJADRAN für verlorene Törntage im Zusammenhang mit Pannen und Schäden an der gecharterten Yacht ist ausgeschlossen.

8. An- und Rückreisekosten
Die An- und Rückreise der Teilnehmer an einer Veranstaltung von ALOA-YACHTINGJADRAN liegt in deren Verantwortungsbereich. ALOAYACHTINGJADRAN haftet nicht für die Beförderungsleistung zum oder vom Ausgangshafen bzw. Veranstaltungsort. ALOAYACHTINGJADRAN kann allerdings die An-und Rückreise auf Kosten der Teilnehmer organisieren. Der Teilnehmer ist für das Beschaffen notwendiger Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen und das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich.
Die Reisekosten des Skippers werden von den Teilnehmern anteilig übernommen.

9. Gerichtsstand
Es gilt alleine östereichisches Recht. Werden Teile dieses Vertrages durch entgegenstehendes Recht aufgehoben, so bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt und behält weiterhin Gültigkeit.
Erfüllungort und Gerichtsstand ist Österreich.